
Daniela D´Antoni-Ludwig
Heilpraktikerin
KOSTEN
Gesetzliche Krankenkassen: Behandlungskosten vom Heilpraktiker werden nicht übernommen. Deshalb sind gesetzlich Versicherte Selbstzahler. Hier könnte man über eine Zusatzversicherung nachdenken.
Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten, sowie Medikamente zu den jeweils von Ihnen im Vertrag vereinbarten Bedingungen. Deshalb sollten Sie sich, vor der Behandlung, bei Ihrer Versicherung informieren, ob und welche Kosten übernommen werden.
Abrechnungsgrundlage ist die z.Zt. gültige Gebührenordnung des Fachverbands für Heilpraktiker (GebüH). Diese ist keine rechtsverbindliche Grundlage, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand 1985.
Vereinbarte Termine die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden,
werden mit dem halben Honorarsatz in Rechnung gestellt.